Praxis für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie Dr. Lea Heckhoff

Kosten

Grundlage der Abrechnung meiner erbrachten Leistungen stellt die Gebührenordnung für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (GOP) dar. Hierüber informiere ich Sie ausführlich im Erstgespräch.

Die Kosten für die Psychotherapie werden von den privaten Krankenversicherungen und Beihilfestellen je nach den Richtlinien Ihres persönlich abgeschlossenen Vertrages übernommen. Bevor eine Psychotherapie begonnen wird, sollten sich Privatversicherte und Beihilfeversicherte mit den Vertragsbedingungen vertraut machen oder mit der Versicherung oder Beihilfestelle Kontakt aufnehmen.

Gesetzlich krankenversicherte Patienten können die Kosten für die Psychotherapie in meiner Privatpraxis von ihrer Krankenversicherung zurück erstattet bekommen. Im Erstgespräch informiere ich Sie über den Vorgang der Kostenerstattung und die Antragsstellung. Da der Bedarf an Psychotherapie durch die Anzahl der niedergelassenen  Vertragspsychotherapeuten der gesetzlichen Krankenkassen in vielen Regionen oftmals nicht gedeckt wird, bestehen extrem lange Wartezeiten auf einen Therapieplatz bei einem Vertragspsychotherapeuten. Können Sie nachweisen, dass Sie als gesetzlich Versicherter für Ihr Kind keinen freien Therapieplatz bei einem Vertragspsychotherapeuten Ihrer gesetzlichen Krankenkasse in zumutbarer Wartezeit und in annehmbarer Entfernung finden konnten, ist die gesetzliche Krankenkasse dazu gehalten, Ihrem Kind die Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie bei einem Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten zu ermöglichen, der eine Privatpraxis führt und keinen Abrechnungsvertrag mit gesetzlichen Krankenkassen hat (SGB 5 § 13, Abs. 3).

Vor Beginn der Behandlung können Sie einen Antrag auf Kostenerstattung bei Ihrer Krankenkasse stellen. Bei der Antragstellung werde ich Sie begleiten.

Die gesetzlichen Krankenversicherer erstatten dem Therapeuten in einer Privatpraxis nur das Honorar, welches sie auch dem Vertragspsychotherapeuten erstatten. Die Abrechnung in einer Privatpraxis erfolgt auf Grundlage der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Die Honorierung in der GOP ist gegenüber dem EBM etwas höher, so dass gesetzlich Versicherte pro Sitzung eine geringe Zuzahlung tätigen müssen. Über die Höhe der Zuzahlung werden Sie im Vorfeld aufgeklärt.